Ausflugsziele mit Hund / Betreuung von Hunden - der Dogsitter haftet nicht immer

Betreuung von Hunden - der Dogsitter haftet nicht immer

Leonberg Baden-Württemberg Deutschland


Nicht jeder, der einen Hund sein Eigen nennt, kann sich auch pausenlos um sein Tier kümmern. Gerade Menschen, die im Beruf stehen und sehr viele persönliche Termine haben, brauchen einen festen Betreuungsplatz für das Tier. Zahlreiche Hundebesitzer fahren auch gerne einmal ohne Hund in Urlaub, auch hier wird eine Fremdbetreuung notwendig.
Das Angebot der "Hundesitter" ist groß und wird heute von einer Vielzahl der Hundebesitzer in Anspruch genommen. Meist steht die Betreuung des Tieres im Vordergrund und kaum ein Hundebesitzer macht sich wirklich Gedanken um eventuelle Schäden, die sein Tier verursachen könnte.
Gerade professionelle Hundesitter haben für diese Fälle vorgesorgt und verfügen meist über eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung, welche aber nicht zwangsläufig alle Kosten übernimmt. Daher verlangen professionelle Hundebetreuer nicht selten den Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, die immer dann zum Einsatz kommt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung nicht bezahlen will.
Verunreinigt ein Hund in der Tierpension beispielsweise einen Teppichboden oder zerkratzt ein Möbelstück, kommt unter Umständen die Betriebshaftpflichtversicherung der Tierpension nicht für den Schaden auf. Argumentiert wird dann folgendermaßen: Durch den Betreuungsvertrag setzt sich der Hundesitter freiwillig dem Risiko von typischen Beschädigungen durch den Hund aus. Solche Schäden bezahlt dann in der Regel die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
 
Vorkehrungen der Hundepension
 
Die Hundepension muss im Vorfeld einige Vorkehrungen treffen, damit der fremde Hund unbeschadet wieder seinem Besitzer übergeben werden kann. Er trägt dafür Sorge, dass dem Tier nichts passiert, es beispielsweise keinen Unfall erleidet oder etwas frisst, was dem Tier schaden könnte. Ebenso müssen Hundesitter darauf achten, dass der Hund nicht unbemerkt das Grundstück verlässt und dann vielleicht nicht mehr aufzufinden ist. Hundesitter tragen die Verantwortung für den fremden Hund und sind verpflichtet, für ausreichende Sicherheit zu sorgen. Sicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise das Einzäunen des Grundstücks sind selbstverständlich.
 
Der Vertrag zwischen Hundebesitzer und Hundesitter
 
Wer seinen Hund fremd betreuen lässt, tut gut daran einen Vertrag mit der Betreuungsperson zu schließen. Der Vertrag sollte neben dem Namen und der Rasse des Hundes auch Daten des Hundebesitzers festhalten. In den Vertrag gehören auch Notfallnummern und Angaben über die Betreuungszeiten. Des Weiteren sollten im Vertrag auch Besonderheiten des Tieres erwähnt werden, wie beispielsweise bestimmte Verhaltensweisen, Essgewohnheiten und ebenso Unverträglichkeiten bei der Nahrungsaufnahme. Die Kosten für die Betreuung und zusätzlich besprochene Leistungen gehören ebenfalls in den Vertrag.
Wer sich noch mehr absichern möchte, kann im Vertrag auch eventuell auftretende Beschädigungen durch das Tier schriftlich festhalten und im Vorfeld eine Regelung diesbezüglich mit dem Hundesitter treffen. Passiert dem Hund dann ein Malheur und der gute Teppichboden im Wohnzimmer der Hundepension ist ruiniert, wurde im Vorfeld über das weitere Vorgehen gesprochen.
 
Auch wenn der eigene Hund "eigentlich" keine Möbel zerkratzt oder ins Haus pinkelt, sollte man als Hundebesitzer darauf eingestellt sein, dass es gerade in fremder Umgebung doch einmal passieren kann, dass sich das Tier ganz anders verhält als zu Hause. Durch die Regelungen mittels Vertrag sind Hundebesitzer immer auf der sicheren Seite und können eventuellem Ärger aus dem Weg gehen.
 
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71229 Leonberg
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