Ausflugsziele mit Hund / Einreisetipps für einen Urlaub mit Hund in Deutschland

Einreisetipps für einen Urlaub mit Hund in Deutschland

Leonberg Baden-Württemberg Deutschland


In vielen Ländern gelten bestimmte Einreisebestimmungen für eine Reise mit Hund – so auch in Deutschland. Damit Sie alles richtig machen, auf die wichtigen Dinge vorbereitet sind und auch nichts vergessen, folgen einige Tipps für Ihren Urlaub mit Hund in Deutschland.

Die EU-Verordnung

Für alle EU-Mitgliedstaaten, so auch für Deutschland, gelten bestimmte Einreisebedingungen für Hunde, die durch die EU-Verordnung verbindlich geregelt sind. Zunächst muss Ihr Tier über einen gültigen Heimtierausweis verfügen, in dem auch die nötigen Impfungen bestätigt werden. Benötigte Impfungen variieren von Land zu Land, für Deutschland steht die Tollwutimpfung an erster Stelle. Also, unbedingt vor einer Urlaubsreise an die Tollwutimpfung Ihres Hundes denken!
Es ist außerdem sehr wichtig, dass der Heimtierausweis ihrem Hund zuzuordnen ist, dies geschieht in der Regel durch eine Chip-Nummer oder ist durch die Tätowiernummer nachzuweisen.
Stammt Ihr Hund von einem verantwortungsvollen Züchter, wird er in der Regel bereits über einen Heimtierausweis mit allen nötigen Eintragungen verfügen. Sollte Ihr Hund keinen Ausweis haben oder die eine oder die andere Impfung fehlen, machen Sie einfach einen Termin beim Tierarzt, er wird Ihnen, bezüglich eines gültigen und vollständigen EU-Heimtierausweises, weiterhelfen können.


Nicht jeder Hund darf nach Deutschland einreisen

"Gefährliche" Hunde dürfen in der Regel nur bedingt nach Deutschland einreisen. Hierfür gibt es ein verbindliches Gesetz, das genau bestimmt, welche Rassen erwünscht sind und welchen die Einreise untersagt wird.
Die Einfuhr bestimmter Hunderassen ist durch das "Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland", kurz HundVerbrEinfG, geregelt.

§ 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot

"Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden".

Des Weiteren macht das Gesetz klar, dass auch andere Hunde und deren Kreuzungen, welche in dem besagten Land ständig gehalten werden sollen und eine Gefährlichkeit vermutet wird, ebenso nicht aus dem Ausland einreisen dürfen.
Außerdem dürfen bestimmte Hunde nur über Grenzkontrollstellen, die nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingerichtet sind, eingeführt werden sowie sind sie an besagten Stellen vorzuführen. Außerdem muss das Einführen bestimmter Hunde zu einer bestimmten Frist bei den zuständigen Kontrollstellen angemeldet werden.
Natürlich gibt es, wie überall, auch Ausnahmen bei diesen gesetzlichen Vorschriften. Mehr über Ausnahmeregelungen erfahren Sie unter der "Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland". Wer also Bedarf hat, sollte sich an besagter Stelle belesen, um keine Fehler zu machen.



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Lage

Einreisetipps für einen Urlaub mit Hund in Deutschland
Römerstraße 203
71229 Leonberg
Deutschland


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